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Nachfolgend Fragen/Antworten mit Fokus auf Short Grants
FAQ Travel Grants finden sich hier
Es kann nur eine Bewerbung für einen GRC Short Grant pro Halbjahr gestellt werden. Es ist nicht möglich, sich in derselben Periode mit dem gleichen Projekt auf einen Career Grant zu bewerben. Auf einen Travel Grant des GRC kann gleichzeitig ein Antrag gestellt werden.
Co-Applicants müssen Doktorierende oder Postdocs der UZH sein. Jedoch ist es keine zwingende Anforderung mehr Co-Applicants vorzuweisen, Du kannst den Antrag auch allein stellen.
Du kannst einen Antrag stellen, wenn du an der UZH eingeschrieben oder angestellt bist, eine Kombination ist auch möglich. Dies gilt auch für affiliierte Institute. Assoziierte Wissenschaftler*innen ohne UZH Card können nur dann einen Antrag stellen, wenn sie dafür eine UZH-Kostenstelle (von einem Institut oder Professor*in) vorweisen können, die bereit ist, das Projekt zu verwalten.
Ja, du kannst für deine eigene wissenschaftliche Arbeit Gehalt beantragen sowie Personalkosten für z.B. Nachwuchsforschende, studentische Mitarbeitende, Expert*innen, Proband*innen.
In der Regel nicht, zur Deckung der Reisekosten stehen die GRC Travel Grants zur Verfügung. In gut begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Es kann Förderung für Veranstaltungen wie z.B. Workshops und Schreib-Retraiten beantragt werden. Dabei sollte der Antrag von fortgeschrittenen Doktorierenden und Postdocs gestellt werden. Die Aktivitäten dürfen sich aber auch an Doktorierende richten, die sich am Anfang ihres Doktoratsstudiums befinden. Ein Vorhaben kann jedoch nicht mehrmals in Folge beantragt werden.
Das Globalbudget muss die beim GRC beantragten Mittel klar kontextualisieren und Transparenz über alle Finanzierungsquellen und Mittelflüsse herstellen. Insbesondere sollten das Budget und/oder ein ergänzender Text belegen und begründen, dass und warum die Aktivität nicht anderweitig gefördert werden kann bzw. in welchem Ausmass andere Stakeholder (Lehrstuhl, Forschungsgruppe, Institut, Fakultät, UZH-interne und externe Kooperationen) finanziell oder sachlich an den Projektkosten beteiligt sind. Wenn du das Globalbudget im PDF-Format hast, kannst du es an einen der anderen Uploads anhängen. Ansonsten empfehlen wir einen kurzen Eintrag in der Eingabemaske im GRC-Tool unter der Überschrift "Mehrwert der Aktivität für Ihre akademische Karriere".
Ja, das ist möglich. Bei wiederholten Eingaben ohne ersichtliche Überarbeitung behält sich die Geschäftsstelle vor, nicht auf die formale Prüfung einzutreten.
Eine Verschiebung der Aktivität ist unter Umständen möglich. Alle relevanten Änderungen des Projektzeitraumes müssen dem GRC unverzüglich mitgeteilt werden und sind bewilligungspflichtig.
Nein, die beiden Zahlungen sind voneinander unabhängig.
Für alle Reisen, die unter 10 Fahrstunden liegen, ist im Rahmen der Richtlinien der ökologischen Nachhaltigkeit der Zug als Reisemittel zwingend. Diese Vorgabe ist bindend.
Für die Verwaltung der Zahlungen des Projektes kann entweder die Kostenstelle der den Antrag unterstützenden Professor*in oder eines Institutes verwendet werden. Alternativ muss ein G-Projekt (PSP-Element) eingerichtet werden.
Die Zahlungen werden von der Kostenstelle/ G-Projekt erledigt. Nach Ende des Projektes sowie Eingabe und Prüfung des Reportings werden die Mittel vom GRC auf die Kostenstelle/ das G-Projekt transferiert. Genauere Informationen finden sich im Merkblatt Finanzen, das bei Zusage eines Grants verschickt wird.