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Kontaktiere zunächst eine*n Dozierende*n, die/der bereit ist, dich während der Doktorarbeit zu betreuen. Möchtest du an einem Doktoratsprogramm teilnehmen, so informiere dich beim jeweiligen Programm über das Bewerbungsverfahren.
Übersicht Doktoratsprogramme an der UZH
Das Doktorat besteht aus der Anfertigung einer Dissertation sowie curricularen Anteilen. Es soll für eine weitere wissenschaftliche Karriere oder die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Gesellschaft und Wirtschaft qualifizieren.
Die Zulassung zum Doktorat erfordert in der Regel einen universitären Masterabschluss oder eine äquivalente Vorbildung. Sie kann von weiteren inhaltlichen, aber auch von formalen Kriterien (z.B. Notendurchschnitt, Qualifikationsphasen etc.) abhängig gemacht werden.
Studieren an der UZH, Bewerbung und Zulassung
Die Zulassungskriterien und die Zulassungsverfahren sind in den Promotionsverordnungen der Fakultäten geregelt. In einigen Fakultäten besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Master und Doktorat integriert, d.h. in einem fast track Doktorat, zu absolvieren. Die Aufnahme erfolgt häufig in kompetitiven Verfahren, welche die Doktoratsprogramme selbst festlegen.
Doktorierende müssen während der ganzen Doktoratszeit bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens immatrikuliert sein.
Studieren an der UZH, Bewerbung und Zulassung
Bewerbungsfristen
Das Kernstück des Doktorats ist die Dissertation: das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit. Diese kann als Monographie ausgestaltet sein oder mehrere zu einem Themenbereich verfasste und in anerkannten Fachzeitschriften veröffentlichte Publikationen umfassen (kumulative Dissertation). In den Doktoratsordnungen der einzelnen Fächer finden sich Angaben zur verlangten Form. Das Dissertationsprojekt sollte so angelegt sein, dass es grundsätzlich in drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Die curricularen Anteile dienen der Stärkung individueller Kompetenzprofile, sowohl fachlich als auch überfachlich. Die erbrachten Leistungen werden in den Abschlussdokumenten im Academic Record ausgewiesen. Curriculare Anteile können mit Kursen im Fachbereich, mit zentral angebotenen überfachlichen Kursen (überfachliche und hochschuldidaktische Kompetenzen) und teilweise auch extern erbracht werden. Darüber hinaus wird empfohlen, dass sich Doktorierende in geeigneter Form in der Lehre qualifizieren.
Überfachliche Kompetenzen
Hochschuldidaktik
Viele Fachrichtungen der UZH bieten nebst dem allgemeinen Doktorat auch Doktoratsprogramme an. Neben den institutseigenen existieren auch interdisziplinäre und -universitäre Promotionsstrukturen, die zum Teil durch Drittmittel gefördert werden.
Doktoratsprogramme
Entsprechend der Vielfalt der fakultären Kulturen sind an der UZH die Fakultäten für die Ausgestaltung ihrer Verfahren und Promotionsverordnungen zuständig. Informieren Sie sich frühzeitig über die Promotionsbedingungen an Ihrer Fakultät.
Wissenschaftliche Nachwuchskräfte können an der UZH angestellt sein. Während des Doktorats kann eine Anstellung als „Doktorierende“ oder „Assistierende“ erfolgen. Eine Weiteranstellung erfolgt als "Postdoc" oder "Oberassistierende". Diese Stellen gelten als Qualifikationsstellen im engeren Sinne.
Qualifikationsstellen sind immer befristet. Sie können aus universitären Mitteln innerhalb der Lehrstühle oder aus Drittmitteln finanziert werden. Im Rahmen einer Anstellung auf einer Qualifikationsstelle wird Doktorierenden die Gelegenheit gegeben, sich durch eigene wissenschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren und das nächste Qualifikationsziel zu erreichen. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Qualifikation liegt auf der eigenen Forschungsarbeit. Doktorierende erhalten darüber hinaus in geeigneter Form Gelegenheit, sich in der Lehre zu qualifizieren.
Um die Rechte und Pflichten von Doktorierenden, Assistierenden und Oberassistierenden klar zu definieren, wurden 2003 die Richtlinien über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für Inhaber*innen von Qualifikationsstellen erlassen. Diese wurden im Herbst 2023 überarbeitet und ein neues Anstellungsmodell definiert, das ab 1. Januar 2024 in Kraft ist. Nachwuchskräfte mit einer Qualifikationsstelle erhalten ein individuelles Pflichtenheft, welches auf das jeweilige Aufgabenprofil abgestimmt ist.
Anstellungsreglement für Postdoktorierende und Assistierende (neues Reglement ab 1.1.2024) |
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