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GRC Short Grant beantragen

Was sind GRC Short Grants?

Bist Du auf der Suche nach finanziellen Mitteln für Dein eigenes Forschungsprojekt? Mit dem GRC Short Grant unterstützen wir Postdocs und fortgeschrittene Doktorierende in Situationen, wo unvorhergesehene Kosten oder strukturelle Hindernisse eine vielversprechende akademische Karriere erschweren. Projekte können individuell oder als Gruppe eingegeben werden. Das Antragsvolumen liegt zwischen CHF 500 und CHF 5'000. Wiederholte Eingaben für das gleiche Projekt sind ausgeschlossen.

DieFAQ geben weitere Hinweise zur Antragsstellung und -abwicklung.

Förderfristen und Vergabeprozess

Die Ausschreibung der GRC Short Grants ist durchgehend offen und Bewerbungen sind laufend möglich. Das Einreichungsdatum muss 3 Monate vor dem Beginn der Aktivität liegen. 

Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Geschäftsstelle des GRC. Der Entscheid wird spätestens 8 Wochen nach Einreichung des Antrags mitgeteilt.
 

 

Was kann gefördert werden?

Das Format der förderfähigen Aktivitäten ist bewusst offen gehalten, um einer möglichst großen Bandbreite an wissenschaftlichen Vorhaben gerecht zu werden. Kernanliegen des GRC Short Grants ist ein Mehrwert der Aktivität für die individuelle akademische Karriere der Geförderten und eine gesellschaftlich Nachhaltige Projektplanung. Bitte orientiere Dich an unseren Hinweisen im Merkblatt Budgetplanung für die effektive Ausgestaltung Deines Antrags. 

  • Material und Betrieb (wie Datenerhebungen, Gebühren, Publikationen)
  • Publikationskosten (wie APCs / Druckkosten)
  • Personal (für Nachwuchsforschende, studentische Mitarbeitende, Expert:innen, Proband:innen)
  • Peer-Formate (wie Mentoring- und Forschungsgruppen, Veranstaltungsreihen, kleinere Projekte)
  • Selbstorganisierte Veranstaltungen an der UZH (wie Workshops, Konferenzen, Tagungen)
  • Teilnahmegebühren (wie Schulungen, Workshops, Konferenzen, Tagungen); ohne Reisespesen, für Reisekosten siehe Travel Grants
  • Wissenschaftsvermittlung an die Öffentlichkeit (Outreach)
  • Akademische Lehre oder Betreuungstätigkeiten

Eine notwendige Bedingung für die Förderung durch einen GRC Short Career Grant ist, dass das Vorhaben nicht durch andere Mittel finanzierbar ist. Im Vergabeprozess wird daher geprüft, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind. Es liegt in der Verantwortung der Antragstellenden, die dazu notwendigen Informationen bereitzustellen.
 

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Fortgeschrittene Doktorierende und Postdoktorierende der UZH. Postdocs sind alle an der UZH angestellten oder mit der UZH affiliierten Nachwuchsforschenden, die über ein abgeschlossenes Doktorat verfügen und auch nach dem Doktorat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Forschung beschäftigt sind. Fortgeschrittene Doktorierende sind alle an der UZH angestellten oder immatrikulierten Doktorierenden, die glaubhaft machen können, dass sie auf einem plausiblen akademischen Karrierepfad in die oben definierte Postdoc-Phase sind. 

Welche Kosten können beantragt werden?

Es können Fördermittel ab CHF 500 bis maximal 5'000 CHF beantragt werden. Bitte orientiere Dich an unseren Hinweisen im Merkblatt Budgetplanung für die effektive Ausgestaltung Deines Antrags. 

Die GRC Short Grants können als Matching Funds beantragt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Antragstellenden zu Transparenz aller Finanzierungsquellen der vorgeschlagenen Aktivität verpflichtet sind. Ein Globalbudget, das die beim GRC beantragten Mittel klar kontextualisiert, ist zwingend beizulegen.

 

Schritte zur Einreichung des Antrags

Anträge für die GRC Short Grants sind digital zu übermitteln. Deinen Antrage kannst Du im GRC Tool erfassen und einreichen. Die gemachten Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden. Folgende Unterlagen musst Du Deinem Antrag beifügen: 

  • Kurzer akademischer CV
  • Beschreibung Aktivität
  • Detaillierter Zeitplan der Aktivität mit Meilensteinen
  • Begründung für die zu entschädigenden Personen bzw. eingeladenen Expert:innen

Bevor Du Deinen Antrag definitiv einreichst, beachte bitte die folgenden Punkte: 

  • Ein professorales Fakultätsmitglied der UZH muss für die finanzielle Abwicklung des Grants die eigene Kostenstelle zur Verfügung stellen.
  • Ist Dein Antrag vollständig?
  • Hast Du alle möglichen Finanzierungsquellen angegeben? Ist ein Globalbudget vorhanden?
  • Für Projekte mit geplanten Veranstaltungen: Sind Räume für Deine Veranstaltung reserviert?

Nur Anträge, die vollständig und regulär eingegangen sind, können für die formale Prüfung zugelassen werden. Der Antrag ist erst eingereicht, wenn Du eine Bestätigung per Mail erhalten hast. 

Beurteilungskriterien

  • Mehrwert der Aktivität für die akademische Karriere der Nachwuchsforschenden
  • Gesellschaftlicher Mehrwert der Aktivität
  • Nachhaltigkeit der Aktivität im Hinblick auf die Aspekte Ökologie, soziale Verantwortung und Planung der wissenschaftlichen Karriere (siehe Merkblatt Nachhaltigkeit)
    Budget (der Einsatz der beantragten Mittel ist angemessen, zielgerichtet und ausreichend begründet)

Finanzielle Abwicklung und Reporting

  • Die Abwicklung der Abrechnungen erfolgt in der Regel über die Kostenstelle eines Lehrstuhls an der UZH.
  • Ein Rechenschaftsbericht ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Aktivität einzureichen. Rechenschaftsberichte für die GRC Short Grants sind digital zu übermitteln. Deinen Rechenschaftsbericht kannst Du im GRC Tool erfassen und einreichen. Die gemachten Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden. Alle nötigen Unterlagen für die Einreichung Deines Rechenschaftsberichts findest Du direkt im GRC Tool sobald Du dort Deinen Bericht eröffnest.
  • Bei Veranstaltungsankündigungen (Webseite, Flyer, Programm, etc.) ist auf die Unterstützung durch den Graduate Campus hinzuweisen.
     

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bitte vor Kontaktaufnahme die FAQ konsultieren. Die Beantwortung von neuen Fragestellungen dauert aktuell ca. zwei Wochen.

Marco Toscano, Grants & Awards
E-Mail

Bewerbungsfristen

Anträge spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einreichen

Einblick in bereits realisierte Projekte: